Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis

Von links: Katja Abramowski, Stefan Rüping ,Delia Pelzing, Patrick Rösener, Susanne Gilsbach, Jörg Bielau und Gabi Hinnenthal. Foto: Kristina Hußmann

„Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Alle Frauen und Männer, die beruflich in Kirche und Diakonie tätig sind, wirken als Mitarbeiter und Mitarbeiterin an der Erfüllung dieses Auftrags mit. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen und Mitarbeiter wie Mitarbeiterinnen zu einer Dienstgemeinschaft und verpflichtet sie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit.“

(Präambel des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG-EKD))

Um die Interessen der in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienst- und Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten zu vertreten, haben kirchliche Dienststellen Mitarbeitervertretungen (MAV) zu bilden.

Diese werden von den Beschäftigten alle vier Jahre in geheimer Wahl gewählt.

Die MAV des Evangelischen Kirchenkreises Hagen besteht aus sieben Mitgliedern, die rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Die letzte Wahl fand im März 2022 statt. Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung sind vergleichbar mit denen von Personalräten in öffentlichen Verwaltungen und von Betriebsräten in gewerblichen Bereichen.

 

Die Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Danach hat die MAV Aufgaben und Beteiligungsrechte:

  • Die MAV tritt dafür ein, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Gesetze, z. B. Arbeitsverträge, Arbeitszeitregelungen, Tarifregelungen oder Unfallverhütungsvorschriften im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehalten werden.
  • Die MAV hat die Aufgabe, Beschwerden und Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen und durch Verhandlungen mit der Geschäftsführung und Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinzuarbeiten.
  • Die MAV hat das Recht auf Mitbestimmung, z. B. bei der Einstellung, bei der Dienstplangestaltung, der Eingruppierung, der Änderung eines  Arbeitsvertrages, bei Kündigung, Versetzung und Abordnung.
  • Die MAV erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  • Die MAV hilft bei innerbetrieblichen Konflikten.
  • Die MAV hat das Recht, zur Durchführung ihrer Aufgaben umfassend informiert zu sein.
     

Die Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Hagen besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Jörg Bielau, Vorsitzender
Telefon: 02331.9082191 oder 0176.10106635
E-Mail:

Gabi Hinnenthal, erste stellvertretende Vorsitzende
Verwaltung, Beratungsstellen ZeitRaum und SichtWeise
Telefon: 02331.9058381
E-Mail:

Stefan Rüping, zweiter stellvertretender Vorsitzender
Gemeindepädagoge Stadtkirchengemeinde, Referat Kinder und Jugend
Telefon: 0160.90803837
E-Mail:

Katja Abramowski
Verwaltung, Referat für Kinder und Jugend
Telefon: 02331.3492012
E-Mail:

Delia Pelzing
Verwaltung, Referat für Kinder und Jugend
Telefon: 02331.3492011
E-Mail:

Patrick Rösener
Referent für Freiwilligendienste, Referat für Kinder und Schule
Telefon: 02331.34920-29
E-Mail:

Svenja Tysarzik
Regionalbüro Mitte
Telefon: 02331.9082132
E-Mail:

 

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