Kreissynodalvorstand

Der Kreissynodalvorstand (KSV) leitet den Kirchenkreis im Auftrag der
Kreissynode. Er bereitet ihre Tagungen vor und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse. Er entscheidet über die Besetzung von Stellen für die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises. Der KSV tagt in der Regel einmal im Monat.

Gemäß der Kirchenordnung muss der KSV mindestens fünf und er darf nicht mehr als neun Mitglieder haben. Mindestens die Hälfte seiner Mitglieder dürfen weder Pfarrer*innen noch haupt- oder nebenamtliche Mitarbeiter*innen des Kirchenkreises sein.

Im Evangelischen Kirchenkreis Hagen gehören dem KSV neben dem/der Superintendent*in sieben weitere Mitglieder an. Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen ebenfalls die Stellvertreter*innen sowie mit beratender Stimme der/die Leiter*in des kreiskirchlichen Finanzausschusses sowie die Leiter *in der Verwaltung des Kirchenkreises.

Geleitet werden die Sitzungen des Kreissynodalvorstands von dem/der Superintendent*in. Pfarrerin Dr. Christine Kress als Scriba führt bei den Sitzungen des KSVs sowie bei den Kreissynoden das Protokoll. Alle Mitglieder des KSV werden von der Kreissynode für acht Jahre gewählt.

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