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23. März 2020

Aktuelle Regelungen zu Trauerfeiern

Derzeit werden die Regelungen für Trauerfeiern in den vier Kommunen des Evangelischen Kirchenkreises Hagen und auch in den Bestattungsunternehmen unterschiedlich gehandhabt. Alle Pfarrer*innen werden gebeten, bereits im Trauergespräch, darauf hinzuweisen, dass die Trauerfeier nur im engsten Familienkreis und unter zwingender Einhaltung der Abstandsregelungen stattfindet. Hier der Stand für Hagen, Breckerfeld, Herdecke und Wetter:

Breckerfeld (Allgemeinverfügung der Hansestadt Breckerfeld vom 18. März 2020)
- nur im Freien
- Begrenzung auf den engsten Familienkreis
- Mindestabstand zwischen den Teilnehmern = 2 Meter
- Hygienehinweis des Robert-Koch-Institutes sind zu beachten
- Registrierung der Teilnehmer mit Kontaktdaten

Hagen (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22. März 2020):
- nur im Freien
- im engsten Familienkreis
- Mindestabstand zwischen den Teilnehmern = 1,5 Meter
- Hygienehinweis des Robert-Koch-Institutes sind einzuhalten

Herdecke:
- nur im Freien
- im engsten Familienkreis
- Mindestabstand zwischen den Teilnehmern = 2 Meter
- Hygienehinweis des Robert-Koch-Institutes sind zu beachten

Wetter:
- nur im Freien
- im engsten Familienkreis
- Mindestabstand zwischen den Teilnehmern = 2 Meter
- Hygienehinweis des Robert-Koch-Institutes sind zu beachten
- Registrierung der Teilnehmer mit Kontaktdaten

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